Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann werden Sie Tippgeber bei Highseller Immobilien und sicheren Sie sich eine attraktive Prämie – einfach, fair und schnell!
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder per Mail!
Telefon: 0162 8811110
Email: b.oelmez@highseller-immobilien.koeln
Ganz unten finden Sie die Vorlage für die Einwilligung beider Parteien bitte füllen Sie diese selbständig aus und durch die Eingabe der Email des Eigentümers wird das Formular automatisch an den Eigentümer via Email gesendet.
ACHTUNG: Sie benötigen Namen und die Email des Eigentümers um das Formular ausfüllen zu können.
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💰 Wie hoch ist Ihre Tippgeberprovision?
• 500 € Prämie
für Immobilien mit einem Verkaufswert bis 200.000 €
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• 1.000 € Prämie
für Immobilien mit einem Verkaufswert über 200.000 €
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✅ Voraussetzungen & Bedingungen
Damit Sie als Tippgeber tätig werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Mindestalter: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
2. Zeitpunkt des Tipps: Der Tipp muss vor dem Erstkontakt des Eigentümers mit Highseller Immobilien eingereicht werden.
3. Keine Eigengeschäfte: Sie dürfen nicht sich selbst, Ihren Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte ersten Grades oder Miteigentümer der Immobilie als Tipp melden.
4. Datenschutz: Sie müssen im Besitz der ausdrücklichen Einwilligung des Eigentümers sein, um dessen Kontaktdaten DSGVO-konform weiterzugeben.
5. Auszahlung: Die Prämie wird nach erfolgreichem Verkauf und nach Eingang der vollständigen Maklerprovision bei Highseller Immobilien an Sie ausgezahlt.
6. Keine gewerbliche Vermittlung: Das Tippgebermodell richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit gelegentlichen Empfehlungen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.
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📌 Steuerlicher Hinweis
Nach § 22 Nr. 3 EStG handelt es sich bei der Tippgeberprovision um sonstige Einkünfte, die ggf. steuerpflichtig sind.
• Die Freigrenze liegt bei 256 € jährlich
• Bei Überschreitung müssen Sie den Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben
• Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Steuerberater
💡 Wenn Sie mehrere Tipps pro Jahr geben oder wiederholt Prämien erhalten, kann das als gewerbliche Tätigkeit gelten. In diesem Fall könnte eine Gewerbeanmeldung notwendig sein. Die Prüfung und Einhaltung steuerlicher Pflichten liegt bei Ihnen.
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❗ Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn Sie als Privatperson online, telefonisch oder per E-Mail als Tippgeber auftreten, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu:
Widerrufsbelehrung:
Sie können Ihre Tippgebervereinbarung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.