Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB Ă¼bergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier Ă¼ber das Internet unter www.highseller-immobilien.koeln einzusehen.

§1
Der Kunde der Firma Highseller Immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Highseller Immobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.

Sollte eine solche Provision nicht ausdrĂ¼cklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrĂ¼cklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn die Firma Highseller Immobilien als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschlieĂŸt.

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 3-Monats- Kaltmieten inkl. MwSt. zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird Ă¼blicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma Highseller Immobilien sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma Highseller Immobilien kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von Highseller Immobilien eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 3-Monats-Kaltmieten inkl. MwSt.

§2
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3
Alle unterbreiteten Angebote der Firma Highseller Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. FĂ¼r die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben Ă¼bernimmt die Firma Highseller Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Die Firma Highseller Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu Ă¼berprĂ¼fen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

§4
Die durch die Firma Highseller Immobilien Ă¼bermittelten Daten und Angebote sind ausschlieĂŸlich fĂ¼r den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma Highseller Immobilien gestattet. Die Firma Highseller Immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma Highseller Immobilien weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§5
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Highseller Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§6
Der Firma Highseller Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7
Die Firma Highseller Immobilien schränkt ihre Haftung nach den folgenden Regelungen ein: Die gesetzlichen Bestimmungen fĂ¼r Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma Highseller Immobilien, einem gesetzlichen Vertreter oder einem ErfĂ¼llungsgehilfen beruhen, sowie fĂ¼r Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie fĂ¼r Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Highseller Immobilien, einem gesetzlichen Vertreter oder ErfĂ¼llungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.

Die Firma Highseller Immobilien haftet auch fĂ¼r Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung fĂ¼r die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber AnsprĂ¼che auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Firma Highseller Immobilien haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne RĂ¼cksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch fĂ¼r deliktische AnsprĂ¼che oder AnsprĂ¼che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Firma Highseller Immobilien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch fĂ¼r die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder ErfĂ¼llungsgehilfen.

Die Firma Highseller Immobilien Ă¼berprĂ¼ft die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und Ă¼bernimmt deshalb auch keine Haftung dafĂ¼r.

§8
Die Firma Highseller Immobilien wird in der Regel auch fĂ¼r den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig, es sei denn es ist ausdrĂ¼cklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.

§9
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Highseller Immobilien umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. FĂ¼r den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Highseller Immobilien das Objekt an einen Dritten veräuĂŸert und er zuvor an die Firma Highseller Immobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Highseller Immobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§10
Die Firma Highseller Immobilien hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprĂ¼nglich Gegenstand des mit der Firma Highseller Immobilien abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen VergĂ¼tungsansprĂ¼che Ă¼berprĂ¼fen zu können.

§11
Die Firma Highseller Immobilien und ihr Kunde sind sich darĂ¼ber einig, dass ErfĂ¼llungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Highseller Immobilien in Köln ist.